Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat in ihrem Reisekatalog 2004 auch eine Radreise in Jordanien in der Dauer von 8 Tagen mit einer Gesamtstreckenlänge von „ca. 270 km“ als „Gruppentour“ mit einem 21-Gang Trekkingrad angeboten, wobei für jeden Urlaubstag ein eigenes Programm vorgesehen war. So wurde für den 5. Tag eine ca. 82 km lange Fahrt entlang der Königsstraße mit dem Rad bis Petra sowie abends die Möglichkeit offeriert, in den Bergen von Petra herumzuradeln. Für den 6.... mehr lesen...