Begründung: Zwei junge Erwachsene buchten einen einwöchigen Griechenlandurlaub am Sandstrand, um „Party zu machen“. Sie wählten ein Strandhotel in unmittelbarer Nähe einer bekannten „Lokalmeile“ mit vielen Abendunterhaltungsmöglichkeiten. Der beklagte Veranstalter brachte sie aber in einem vom belebten Ort 12 km entfernten Hotel unter, das überdies vom Kiesstrand etwas entfernt war und weniger Freizeiteinrichtungen aufwies als das gebuchte Hotel. Die Urlauber mussten mit dem (teilw... mehr lesen...
Begründung: Zwei junge Erwachsene buchten einen einwöchigen Griechenlandurlaub am Sandstrand, um „Party zu machen“. Sie wählten ein Strandhotel in unmittelbarer Nähe einer bekannten „Lokalmeile“ mit vielen Abendunterhaltungsmöglichkeiten. Der beklagte Veranstalter brachte sie aber in einem vom belebten Ort 12 km entfernten Hotel unter, das überdies vom Kiesstrand etwas entfernt war und weniger Freizeiteinrichtungen aufwies als das gebuchte Hotel. Die Urlauber mussten mit dem (teilw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Ehepaar buchte bei der beklagten Partei für den Zeitraum vom 27. August bis 11. September 2007 eine Pauschalreise als Hochzeitsreise nach Ägypten, Sharm el Sheik, Hotel P***** zu einem Reisepreis von 1.448 EUR. Das Ehepaar hat seine Ansprüche gegen die beklagte Partei an den klagenden Verein abgetreten. Der klagende Verein begehrte von der Beklagten die Bezahlung von 1.739,90 EUR und bringt im Wesentlichen vor, die Reiseleistung der Beklagten habe diverse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Ehepaar buchte bei der beklagten Partei für den Zeitraum vom 27. August bis 11. September 2007 eine Pauschalreise als Hochzeitsreise nach Ägypten, Sharm el Sheik, Hotel P***** zu einem Reisepreis von 1.448 EUR. Das Ehepaar hat seine Ansprüche gegen die beklagte Partei an den klagenden Verein abgetreten. Der klagende Verein begehrte von der Beklagten die Bezahlung von 1.739,90 EUR und bringt im Wesentlichen vor, die Reiseleistung der Beklagten habe diverse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei macht als ein Verband im Sinn des § 29 KSchG einen an sie abgetretenen Anspruch geltend. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren auf Zahlung von 280 EUR als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Dipl.-Dolm. Elisabeth S***** buchte für sich, ihren Ehemann Dr. Josef S***** und ihren Enkel Simon über das Reisebüro F***** eine von der beklagten Partei veranstaltete Pauschalreise nach Zypern inklusive Flug und Hotel vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei macht als ein Verband im Sinn des § 29 KSchG einen an sie abgetretenen Anspruch geltend. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren auf Zahlung von 280 EUR als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Dipl.-Dolm. Elisabeth S***** buchte für sich, ihren Ehemann Dr. Josef S***** und ihren Enkel Simon über das Reisebüro F***** eine von der beklagten Partei veranstaltete Pauschalreise nach Zypern inklusive Flug und Hotel vo... mehr lesen...