Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*****, vertreten durch Dr. Gerhard Deinhofer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch... mehr lesen...
Norm: KSchG §31c Abs2ZPO §502 HI2ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Art und Zeit der Beförderung, Fluggerät, Flugdauer und Zwischenstopps genauso wie die Unterkunft sind wesentliche Bestandteile des Reisevertrages. Die im Rahmen der Auslegung des konkreten Reisevertrages zu lösende Frage, ob die hier vorliegenden wesentlichen Vertragsänderungen (im Bereich der Flugzeit, des Abflugortes und Ankunftsortes und der Zwischenstopps) auch als erheblich im Sin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, l... mehr lesen...