Begründung: Über Vermittlung der beklagten Immobilienmaklerin erwarben die Kläger zwei Liegenschaften mit einem Einfamilienhaus (Wohnfläche 84 m2) zum Kaufpreis von 190.000 EUR. Die Liegenschaften sind mit der öffentlichen Dienstbarkeit eines Abwasserkanals der Stadtgemeinde S***** belastet. Diese Legalservitut schränkt die Bebaubarkeit der Liegenschaften etwas ein, was deren Verkehrswert, der sonst etwa 158.000 EUR betragen würde, um 13.000 EUR auf 145.000 EUR vermindert. Mit der... mehr lesen...