Norm: KSchG §25d Abs2
Rechtssatz: Eine Mäßigung ist nur möglich, wenn zusätzlich zum krassen Missverhältnis der Verbindlichkeiten des Interzedenten zu seinem Haftungsfonds weitere Umstände vorliegen. Diese Umstände sind beispielhaft angeführt („insbesondere"). Eine Ermäßigung der Verbindlichkeit des Interzedenten ist bereits ohne Verwirklichung eines der im § 25d Abs 2 Z 4 KSchG genannten Tatbestände möglich. Die Umstände des § 25d Abs 2 KSchG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist türkische Staatsangehörige, hält sich jedoch seit ihrer Geburt in Österreich auf. Sie ist der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und beendete 1997 eine kaufmännische Lehre mit Lehrabschluss. Danach war sie in den Jahren 1997 bis 1999 jeweils etwa zwei Monate pro Jahr bei der Havva K***** Lebensmittel KEG halbtags als Dienstnehmerin beschäftigt und verdiente rund 6.000 S monatlich. In Zeiten ihrer Arbeitslosigkeit erhielt sie eine... mehr lesen...