Entscheidungsgründe: Etwa im Jahr 1999 nahm die Erstbeklagte gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten bei der E***** Bank ein Darlehen in nicht feststellbarer Höhe zum Zweck der Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Erwerb eines Reihenhauses auf Mietkaufbasis auf. Im Jahr 1999 bezog die Erstbeklagte gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten dieses Reihenhaus. In der Folge erfolgte eine Umschuldung dieses Darlehens zur klagenden Partei, um eine Verbesserung in den vertraglichen Ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren Gesellschafter einer GmbH, und zwar der Erstbeklagte mit einem Geschäftsanteil von 15 % und der Zweitbeklagte mit einem Geschäftsanteil von 20 %. Dritter Gesellschafter war eine Aktiengesellschaft mit einem Geschäftsanteil von 65 %. Die Beteiligung des Erstbeklagten war eine reine Finanzinvestition; in die Geschäftsführung war er nicht eingebunden. Mitte 2000 geriet die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten. Nach Vorgesprächen mit dem Verwaltu... mehr lesen...