Entscheidungsgründe: Im Juni 1981 beantragte der beklagte Autohändler bei der klagenden Bank einen Kredit an den Käufer seines Gebrauchtwagens BMW 520 i, Roland S***, in der Höhe von 78.728,40 S. Der zwischen dem Beklagten und Roland S*** vereinbarte Kaufpreis betrug 60.000 S, der restliche Darlehensbetrag setzte sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Der in 36 gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten von je 2.186,90 S zurückzuzahlende Kredit wurde gewährt, der Kaufpreis von ... mehr lesen...
Norm: KSchG §18KSchG §23
Rechtssatz: Die Vorschrift aus § 23 KSchG gilt gemäß § 18 Satz 1 KSchG unter den dort genannten Voraussetzungen auch für das Verhältnis des Verbrauchers zum Geldgeber. Entscheidungstexte 5 Ob 560/87 Entscheidungstext OGH 30.06.1987 5 Ob 560/87 Veröff: WBl 1987,273 = RdW 1988,128 = ÖBA 1988,81 (P Bydlinski) ... mehr lesen...