Entscheidungen zu § 71 Abs. 3 RStDG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2015/2/18 Ro 2014/12/0043

Der Revisionswerber steht als Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er ist nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren gemäß § 99 des Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter, BGBl. Nr. 305/1961 (im Folgenden: RStDG), mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in den Ruhestand getreten. Zu diesem Zeitpunkt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.2015

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