Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Mit Wirksamkeit vom XXXX wurde die Beschwerdeführerin zur Richteramtsanwärterin ernannt. Mit Bescheid vom 04.02.2015 wurde der Beschwerdeführerin ein Vorrückungsstichtag festgestellt. Mit Wirksamkeit vom XXXX wurde die Beschwerdeführerin zur Staatsanwältin ernannt. 2. Bescheid Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 23.10.2017 wurden für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters gemäß § 12 Abs. 2 und 3 GehG Vordienstzeiten in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht als Richterin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 01.11.2014 wurde die Beschwerdeführerin auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin für den Oberlandesgerichtssprengel XXXX ernannt. Mit 01.10.2018 wurde die Beschwerdeführerin zur Richterin ernannt. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes XXXX wurde das für die Vorrückung relevante Besoldungsdienstalter... mehr lesen...