Norm: ABGB §1315 IVEKHG §17EKHG §19RHG §1RHG §3aRHG §8
Rechtssatz: Zur Frage der Haftung des Eisenbahnbetriebsunternehmers außerhalb des Rahmens des RHG (nach eingetretener Verjährung nach § 8 RHG). Zum RHG ist eine dem Art IV EVzKraftfVerkG entsprechende Einführungsvorschrift nicht ergangen. Erst § 19 Abs 2 des EKHG vom 21.01.1959, BGBl Nr 48, statuiert eine so weitgehende Haftung des Eisenbahnbetriebsunternehmers für das Verschulden seiner Be... mehr lesen...
Rudolf H. erlitt am 15. Juni 1953 einen tödlichen Verkehrsunfall. Mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 29. April 1955 wurde der Erstbeklagte als Lastkraftwagenlenker wegen dieses Verkehrsunfalles gemäß § 335 StG. verurteilt. Die Klägerin als Sozialversicherungsträgerin (Pensionsversicherung) erbringt an die Witwe und den Sohn des Getöteten seit 1. Juli 1953 Pflichtleistungen an Witwen- und Waisenrente. In der am 10. Jänner 1957 erhobenen Klage verweist die Klägerin auf die Haft... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 DEKHG §17RHG §8RVO §1542
Rechtssatz: In den Fällen des § 1542 RVO kann die Bestimmung des § 1042 ABGB nicht angewendet werden. Es gilt daher für den Rückgriff des Versicherers die zweijährige Verjährungsfrist vom Unfall an (§ 8 RHG). Entscheidungstexte 2 Ob 859/54 Entscheidungstext OGH 25.11.1954 2 Ob 859/54 Veröff: EvBl 1955/89 S 145 ... mehr lesen...