Begründung: Am 24. August 2003 wurde der damals vierjährige Kläger im Naturschwimmbad Mauthen bei der Benützung eines dem Beklagten gehörigen und von ihm dort aufgestellten Spielgerätes (einer Schaukelente) verletzt. Der Kläger begehrt nach Ausdehnung EUR 6.000 Schmerzengeld sowie weitere unfallkausal angefallene Kosten in Höhe von EUR 929. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers teilweise dahingehend Folge, dass es dem Klagebegeh... mehr lesen...
Norm: PHG §15
Rechtssatz: Das Produkthaftungsgesetz bietet eine weitere Anspruchsgrundlage, die andere Anspruchsgrundlagen nicht ausschließt (so schon 6 Ob 317/02i, 4 Ob 94/04h; 9 Ob 19/05t). Entscheidungstexte 2 Ob 99/07h Entscheidungstext OGH 15.11.2007 2 Ob 99/07h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:R... mehr lesen...