IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 08.11.2017 durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde der Frau S. B., nunmehr vertreten durch Herrn F. gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, Magistratsabteilung 35, vom 05.04.2017, Zl. ..., mit welchem der Antrag vom 25.11.2016 auf Ausstellung einer Bescheinigung des Daueraufenthalts gemäß § 53a Abs. 1 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetze... mehr lesen...