Entscheidungsgründe: Die am 26. 7. 1942 geborene Klägerin ist eine rumänische Staatsangehörige, die seit 1992 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Sie bezieht eine rumänische Eigenpension in Höhe von monatlich 618 RON (12 mal jährlich); dies entspricht umgerechnet 143,34 EUR. In Österreich wohnt sie in der Eigentumswohnung ihres Sohnes, der ihr dort ein Zimmer zur Verfügung stellt. Sie hat weder Miete noch Betriebskosten zu bezahlen, führt aber den gemeinsamen Haushalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21. 1. 1922 geborene Kläger, ein rumänischer Staatsbürger, ist seit 5. 11. 2001 verwitwet und lebt seit 2001 in Wien bei seinem Sohn C*****. Seit sechs Jahren hat er diese Wohnung nicht mehr verlassen. Am 3. 6. 2004 erklärte C***** gegenüber der Aufenthaltsbehörde, dass er dem Kläger „zur Deckung seiner Bedürfnisse Unterhalt gewähre und ihm eine ortsübliche Unterkunft zur Verfügung stelle“. Tatsächlich leistet C***** keine Unterhaltszahlungen an seinen Va... mehr lesen...