I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion Wien (der belangten Behörde) vom 10. Dezember 2007 wurde der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger, gemäß § 53 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100, ausgewiesen. Laut seinen unbestätigten Angaben sei der Beschwerdeführer am 5. Mai 2003 unter Umgehung der Grenzkontrolle, in einem LKW versteckt, in Österreich eingereist und habe am selben Tag beim Bundesasylamt eine... mehr lesen...