I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion Wien (der belangten Behörde) vom 18. Jänner 2007 wurde der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina, gemäß § 54 Abs. 1 Z. 2 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100, ausgewiesen. Der Beschwerdeführer sei Anfang Jänner 2005 zu Studienzwecken legal in Österreich eingereist. Ihm sei zuvor eine Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum 17. Dezember 2004 bis 30. April 2005... mehr lesen...