Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei wurde mit dem Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, BGBl Nr 826/1992, durch Verschmelzung zweier Bundesstraßenaktiengesellschaften gegründet. § 10 Abs 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gegenüber der neu gegründeten Gesellschaft die für die technische Durchführung sowie die bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen geltenden Grundsätze entsp... mehr lesen...
Norm: ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 §10BG betr Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften §10 Abs4
Rechtssatz: Nach § 10 Abs 4 des Bundesgesetzes betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, BGBl Nr 826/1992, iVm § 10 des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997 fällt die begleitende Kontrolle von Bauvorhaben der in diesen Gesetzen genannten Straßenbaugesellschaften in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für wi... mehr lesen...