Am 25. Februar 1987 schlossen die Beschwerdeführerin, vertreten durch den auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschreitenden Rechtsanwalt Dr. E, und J, vertreten durch Dr. W, Rechtsanwalt in L, vor dem Bezirksgericht Salzburg folgenden (prätorischen) Vergleich: "1.) Herr J verpflichtet sich bei sonstiger Exekution, einen Betrag, von DM 4,512.573,-- samt 8 % Zinsen seit 1.3.1987, effektiv, an die R-AG auf deren Konto bei der C-Bank in F, Kontonummer xxxxxxx, zu bezahlen. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/03 Nationalbank
Norm: B-VG Art130 Abs2;DevG Präambel;NBG 1984 §2 Abs2;NBG 1984 §2 Abs3;NBG 1984 §2 Abs4;
Rechtssatz: Die Erteilung einer devisenrechtlichen Bewilligung durch die Österreichische Nationalbank ist NICHT in ihr Ermessen gestellt; bei den betreffenden Bestimmungen des DevG handelt es sich nämlich nicht um Ermessensvorschriften ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/03 Nationalbank
Norm: B-VG Art130 Abs2;DevG Präambel;NBG 1984 §2 Abs2;NBG 1984 §2 Abs3;NBG 1984 §2 Abs4;
Rechtssatz: Die Erteilung einer devisenrechtlichen Bewilligung durch die Österreichische Nationalbank ist nicht in ihr Ermessen gestellt; bei den betreffenden Bestimmungen des DevG handelt es sich nämlich nicht um Ermessensvorschriften ... mehr lesen...