IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Wiesinger über die Nachprüfungsanträge der A KG, x, x, vertreten durch die H & P Rechtsanwälte GmbH, vom 04.09.2020 auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu auf Nichtigerklärung bestimmter Festlegungen bzw. Stellen der Ausschreibung (LVwG-840205) und vom 05.10.2020 auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu auf Nichtigerklärung bestimmter Festlegungen bzw. Stelle... mehr lesen...