Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verwaltungsbehördliches Verfahren: 1.1. Am 15.01.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde die elektronische Übermittlung sämtlicher bis dahin noch nicht übermittelter Anbringen, Bescheide, Stellungnahmen, Projektunterlagen und Schurfberichte über Tätigkeiten der Mitbeteiligten aus den Jahren 2019 und 2020. 1.2. Mit Bescheid vom 06.02.2020 wies die belangte Behörde den Antrag hinsichtlich zweier Bescheide, mit diesen ... mehr lesen...