Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die vor der Geburt ihrer Tochter Sophia Beschäftigte der M***** Innsbruck war, übersiedelte am 12. 4. 2007 mit ihrer am 8. 4. 2007 geborenen Tochter nach Deutschland in die Wohnung ihres bei einem deutschen Unternehmen in Deutschland beschäftigten Ehemanns. Die M***** Innsbruck bestätigte mit Schreiben vom 5. 6. 2007, dass die Klägerin während der Dauer ihres Karenzurlaubs nach dem Mutterschutzgesetz vom 4. 6. 2007 bis einschließlich 8. 4. 2009 k... mehr lesen...