Begründung: Die Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Irene F***** und Eduard H*****. Sie lebt im Haushalt des Vaters. Im Oktober 2005 beantragte sie, die Mutter zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 200 EUR zu verpflichten. Der vertretende Vater erklärte im Antrag, die Mutter sei in der Lage, zumindest 1.200 EUR im Monat zu verdienen. Die im Sinn des § 17 AußStrG zur Äußerung aufgeforderte Mutter gab keine Stellungnahme ab. Daraufhin verpflichtete sie das Erstgericht mi... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für den am 3. 4. 2000 geborenen Esteban-Sebastian R***** steht der mütterlichen Tante Analia Noelia R***** zu (ON 28). Die Mutter Veronika R***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 1. 2. 2005 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 161 EUR verpflichtet (ON 59). Mit Beschluss vom 22. 3. 2006 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 3. 2005 geborene Samira G***** lebt bei ihrer Tante Karin E***** und wird von dieser versorgt. Die Mutter Yvonne G***** ist aufgrund des rechtkräftigen Beschlusses des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 12. 3. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 60 EUR verpflichtet. Diesem Unterhaltstitel liegt als Bemessungsgrundlage der Kinderbetreuungsgeldbezug der Mutter (von täglich 14,53 EUR zzgl 6,06 EUR Zuschusss [ON U21], also monatlich 617,7 EUR) bei zwei wei... mehr lesen...