Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde von der beklagten Kärntner Gebietskrankenkasse anlässlich der Geburt ihrer Tochter Johanna am 2. 8. 2001 für den Zeitraum vom 6. 1. 2003 bis 2. 8. 2003 Karenzgeld samt Zuschlägen in der Höhe von 3.239,50 EUR (= 209 Tage à 15,50 EUR [14,53 EUR Karenzgeld und 0,97 EUR Zuschlag für Angehörige]) zuerkannt und ausbezahlt. Im Anspruchszeitraum war die Klägerin von Jänner bis Juli 2003 beim Magistrat V***** teilzeitbeschäftigt. Für diese Tätigkeit er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde von der beklagten Salzburger Gebietskrankenkasse anlässlich der Geburt ihrer Tochter Anna-Maria am 19. 5. 2001 für den Zeitraum vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2003 Karenzgeld bei Teilzeitbeschäftigung in der Höhe von 3.007,60 EUR (= 365 Tage à 8,24 EUR) zuerkannt und ausbezahlt. Im maßgeblichen Zeitraum arbeitete die Klägerin als teilzeitbeschäftigte Ärztin in der C*****-Klinik in Salzburg. Ihr Ehemann ist Geschäftsführer einer Wirtschaftstreuha... mehr lesen...