Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Zweitklägerin waren ab 1. 4. 1992 bzw 1. 4. 1996 bei der Erstbeklagten als Grafiker (Layouter) angestellt. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gab die Zeitschrift "Wirtschaftswoche" heraus. Mit 31. 12. 1996 wurde der Betrieb eingestellt. Die Erstbeklagte kündigte die beiden Arbeitsverhältnisse mit Schreiben vom 31. 1. 1997 zum 31. 7. 1997. Die Arbeitsverhältnisse unterlagen dem Kollektivv... mehr lesen...