Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirkung vom 01.01.2014 zur Richterin des Oö. Landesverwaltungsgerichtes ernannt. Zuvor war sie Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich. 2. Mit Bescheid vom 12.06.2014 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirkung vom 01.07.2014 auf einen Dienstposten der Dienstklasse VIII in der Verwendungsgruppe A ernannt (Spruchpunkt I.). Weiters wurde sie ab diesem Zeitpunkt in die Gehaltsstu... mehr lesen...