Die mitbeteiligte Partei beantragte am 6. August 2002 beim Landeshauptmann von Tirol (LH) die zwangsweise Einräumung einer Dienstbarkeit und die Feststellung des Umfanges dieser Dienstbarkeit auf zwei näher bezeichneten Grundstücken der Beschwerdeführer zum Zwecke der Errichtung, des Bestandes und des Betriebes einer Erdgasflächenversorgungsleitung zur Versorgung von Kunden im Bereich S in K. In diesem Verfahren wurden die Beschwerdeführer durch Dr. K R als ausgewiesenen Rechtsan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren58/02 Energierecht
Norm: AVG §41 Abs2;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs2 idF 1998/I/158;GWG 2000 §44 idF 2002/I/148;GWG 2000 §47 Abs1 idF 2002/I/148;
Rechtssatz: Eine Vorbereitungszeit von acht Tagen zwischen der Zustellung der Ladung und der Verhandlung ist in der Regel ausreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:200304017... mehr lesen...