Norm: ABGB §1311 IIBStVO §98 Abs3
Rechtssatz: § 98 Abs 3 StVO ist eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 2183/96b Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2183/96b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0082763 Dokumentnummer JJR_19961003_OGH0002_0010OB02183... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde ist Wegehalterin der Conventgasse in Friesach, einer öffentlichen Straße, die sich in der Natur als grasbewachsener Feldweg darstellt. Verbotstafeln, die auf die mangelnde Eignung zum Befahren mit LKW hinweisen, waren vor dem 25. April 1988 nicht aufgestellt. Die K*** beauftragte den Kläger mit der Errichtung einer Kabeltrafostation in der Conventgasse. Im Zuge der Bauarbeiten fuhr am 25.April 1988 ein beim Kläger beschäftigter Fahrer mit ein... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E in die Bundesstraße 303 ein, um nach links in Richtung H einzubiegen. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Die Bundesstraße 303 war (glei... mehr lesen...
Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 819 KG L, die aus den Grundstücken 669/5 Garten, 669/8 Privatweg (parifiziert Garten) und 670/3 Wald besteht. Der verstorbene Gatte der Klägerin, Wilhelm K, ist noch grundbücherlicher Eigentümer der zweiten Hälfte dieser Liegenschaft, doch ist die Klägerin Universalerbin nach ihrem verstorbenen Mann. Die Beklagten sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 786 KG L mit dem Grundstück 669/3 Garten. Auf der Liegenschaft der Kläge... mehr lesen...
Am 18. April 1974 stießen in Graz auf der Kreuzung Opernring-Franz Graf-Allee die von Dr. Eldrid A und Zvonimir K gelenkten PKW zusammen. Der aus der Franz Graf-Allee kommende Lenker Zvonimir K war im Nachrang, weil 23 m vor der Kreuzung auf einer 3 m hohen Standsäule das Gefahrenzeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die in der Folge zitiert wird) am rechten Gehsteigrand angebracht war. Im Bereich des nordöstlichen Gehsteigrandes der Franz... mehr lesen...
Norm: StVO §43StVO §44 Abs1StVO §52 Z9aStVO §98 Abs3
Rechtssatz: Das dem Straßenerhalter nach § 98 Abs 3 StVO eingeräumte Recht, auch ohne behördlichen Auftrag Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (§ 31 Abs 1 StVO) anzubringen, bezieht sich nicht auf die im § 44 Abs 1 genannten Straßenverkehrszeichen, zu denen auch Verbote nach § 52 StVO gehören. Die Anordnung derartiger Verkehrszeichen obliegt vielmehr nach § 43 StVO der Behör... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §98 Abs3StVO §98 Abs4
Rechtssatz: Der Straßenerhalter haftet bei Verletzung der Schutznorm des § 98 Abs 3 und 4 StVO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe (anderer Meinung Veit in KJ 1961,86). Entscheidungstexte 2 Ob 56/72 Entscheidungstext OGH 14.03.1973 2 Ob 56/72 8 Ob 202/76 Entscheidungste... mehr lesen...