Begründung: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach § 3 Abs 1 Z 1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Bereichs vor der Wiener Staatsoper, an dessen Einfahrt folgende Verkehrszeichen stehen: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Ber... mehr lesen...
Norm: GelVerkG 1996 §3 Abs1 Z1StVO §23 Abs1 Z24StVO §96 Abs4UWG §1 C2UWG §1 D5f
Rechtssatz: „Fahrzeuge des Stadtrundfahrtengewerbes" können bei systematischer Betrachtung nur Omnibusse sein. Entscheidungstexte 4 Ob 225/07b Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 225/07b Beisatz: Die Ansicht, dass auch Pkw des Stadtrundfahrtenunternehmers im Bereich des nur Omnibusse (Autobusse) für ... mehr lesen...