I. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 06.06.2005, Zahl VKI-4512-2004, wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt vorgeworfen: ?Tatzeit: 28.09.2004 zwischen 22.00 Uhr und 06.25 Uhr Tatort: Gemeinde St. Jakob i.D., Gemeindestraße St. Leonhard, östlich des Wohnhauses Außerrotte 45 Sie haben es zu verantworten, dass Ihr Vieh (Hochlandrinder) die Gemeindestraße betrat, obwohl Vieh, das nicht auf abgezäunten Grundstücken an Straßen weidet, von... mehr lesen...