Entscheidungen zu § 90 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/02/0299

Aus der Beschwerde im Zusammenhalt mit der beigeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Bürgermeister der Stadtgemeinde R erteilte dem Bauunternehmen B gemäß § 90 Abs. 1 StVO die Bewilligung zur Benützung öffentlichen Gutes für Arbeiten auf und neben der Straße. Teil dieses Ansuchens war die Aufstellung eines Schuttcontainers in der S-Gasse. Insoweit enthielt der Bewilligungsbescheid die Einschränkung, daß mit den Anliegern Verbindung aufz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0299

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §90 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0688/67 E 15. Mai 1968 RS 5 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal der Parteistellung in einer bestimmten Verwaltungsangelegenheit bestimmt sich nach dem normativen Gehalt der in der Rechtssache anzuwendenden Vorschriften. Hiefür kommen in der Hauptsache Normen des mate... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0299

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §90 Abs1;
Rechtssatz: Weder in einem Verfahren nach § 90 Abs 1 StVO noch nach § 82 Abs 1 leg cit genießen die Anrainer Parteistellung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020299.X02 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

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