Entscheidungsgründe: Am 8. November 2006 ereignete sich gegen 11:20 Uhr auf der Inntalautobahn A12 auf der Richtungsfahrbahn nach Osten im Bereich der Ausfahrt Innsbruck-Mitte ein Verkehrsunfall, an dem neben mehreren anderen Fahrzeugen auch das von Rene R***** gelenkte Betonpumpenfahrzeug des Klägers beteiligt war. Die Erstbeklagte ist Halterin der mautpflichtigen A12, der Zweitbeklagte war als Mitarbeiter der Firma S***** mit Vermessungs- und Bodenmarkierungsarbeiten beschäftigt.... mehr lesen...