IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Hason über die Beschwerde des Herrn C. W. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 07.09.2017, Zl. …, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der StVO 1960, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II.... mehr lesen...