Entscheidungen zu § 84 Abs. 2 StVO 1960

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2002/12/12 G177/02 ua

Entscheidungsgründe: I.              Die Überschrift des X. Abschnitts der Straßenverkehrsordnung 1960, sowie deren §§82 und 84 lauten: "X. ABSCHNITT. Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken. §82. Bewilligungspflicht.               (1) Für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen, für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden Luftraumes zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs, z.B. zu gewerblichen Tätigkeiten un... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.12.2002

RS Vfgh 2002/12/12 G177/02 ua

Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / AllgEMRK Art7StVO 1960 §84 Abs2VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Abweisung der Anträge des UVS des Landes Oberösterreich auf Aufhebung von Bestimmungen der StVO 1960 betreffend das Verbot von Werbungen und Ankündigungen außerhalb von Ortsgebieten innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.12.2002

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