IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Alexander Spielmann über die Beschwerde der AA GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. BB und CC, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 02.01.2017, Zahl ****, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht 1. Gemäß § 28 Abs 2 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25... mehr lesen...