Norm: StVO §83 Abs2WarnEV allg
Rechtssatz: Eine Verpflichtung eines Kraftfahrzeuglenkers, durch Aufstellung einer Warneinrichtung auf andere zum Stillstand gekommene Kraftfahrzeuge aufmerksam zu machen, ist im Gesetz nicht normiert. Entscheidungstexte 8 Ob 80/82 Entscheidungstext OGH 13.05.1982 8 Ob 80/82 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...