Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K wurde wider die Berufungswerberin wegen der Übertretung nach § 99 Abs.3 lit.a iVm § 52 lit.a Z1 StVO 1960 iVm § 21 Abs.1 VStG eine Ermahnung ausgesprochen, weil sie am 20.10.1996 um 13.40 Uhr den Pkw mit dem Kennzeichen im Gemeindegebiet A, auf dem Parkplatz vor dem Kindergarten, gelenkt habe, wobei sie entgegen dem Verbotszeichen "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit der Zusatztafel "Gilt für Parkplatz, ausgenommen ... mehr lesen...
Begründung: Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien legt folgenden, vom Berufungswerber unbestritten gebliebenen, Sachverhalt seiner Entscheidung zugrunde: In den Morgenstunden des 8.5.1991 wurde durch die Anwesenheit von etwa 30 Personen in Wien 12, Marschallplatz 4 (Wohnstraße) zwei Baufahrzeugen die Zufahrt zu einer in der Rohrwassergasse gelegenen Baustelle verwehrt. Eine der dort anwesenden Personen legte sich unter den LKW mit dem amtlichen Kennzeichen OW 54 AH, der Berufungswerber be... mehr lesen...
Rechtssatz: Dafür, daß durch das Verhalten die Ordnung an einem öffentlichen Ort (tatsächlich) gestört wird, ist es nicht erforderlich, daß das Verhalten zu Aufsehen, einem Zusammenlaufen von Menschen führt, es muß vielmehr nur unmittelbar oder mittelbar zur Folge haben, daß ein Zustand geschaffen wird, der geordneten Verhältnissen an einem öffentlichen Ort widerspricht; eine solche Störung (negative Veränderung der gewöhnlichen Verhältnisse) ist schon dann zu bejahen, wenn eine Person daz... mehr lesen...