Nach den Feststellungen der Untergerichte transportierte der Erstbeklagte am 16. März 1958 mit einem dem Zweitbeklagten gehörigen Pferdeschlitten und Nachschlitten (Schlarpfe) zirka 1 Festmeter Schleifholz auf dem zirka 2 m breiten Güterweg, der an den Häusern K. Nr. 14 und 102 vorbei zur Gemeindestraße nach S. führt. Als sich das Gespann 3 bis 10 m vor dem Haus Nr. 14 befand, bemerkte der Erstbeklagte die vierjährige Klägerin, die mit einem Schlitten auf den Güterweg heraustrat. Es w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1315 IIcStVO §70
Rechtssatz: Unfall mit Pferdeschlitten. Verschulden des Lenkers eines Pferdeschlittens, der ein unzulängliches Pferdegeschirr und keine Schellen verwendet. Haftung des Dienstherrn, der die wiederholte Verwendung des unzulänglichen Pferdegeschirres durch den Knecht gekannt und geduldet hat. Entscheidungstexte 2 Ob 489/60 Entscheidungstext OGH 16.12.1960 ... mehr lesen...
Norm: StVO §70
Rechtssatz: Ein hochgradig schwerhöriger alter Mann ist kein geeigneter Lenker eines Pferdefuhrwerks. Entscheidungstexte 2 Ob 190/60 Entscheidungstext OGH 09.09.1960 2 Ob 190/60 Veröff: ZVR 1961/104 S 84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0075455 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVaKVG §17StVO §70
Rechtssatz: Bei behinderter Sicht ist der Lenker eines Pferdefuhrwerkes an einer Straßenkreuzung verpflichtet anzuhalten, sich an die Spitze des Fuhrwerkes zu begeben und sich zu überzeugen, ob die Verkehrsverhältnisse die Überquerung der Bezirksstraße gestatten. Entscheidungstexte 2 Ob 635/57 Entscheidungstext OGH 23.01.1958 2 Ob 635/57 Verö... mehr lesen...
Norm: StVO §70
Rechtssatz: Zu den Pflichten des Lenkers eines Pferdefuhrwerkes. Entscheidungstexte 5 Os 904/54 Entscheidungstext OGH 19.11.1954 5 Os 904/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0075453 Dokumentnummer JJR_19541119_OGH0002_0050OS00904_5400000_001 mehr lesen...