IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Zeller über die Beschwerde des Herrn R. J., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Donaustadt, vom 03.03.2017, GZ: VStV/916301667561/2016, betreffend Verwaltungsübertretungen nach der StVO 1960, zu Recht e r k a n n t: I. Der Beschwerde wird zu Spruchpunkt 1. stattgegeben und das Straferkenntnis zu diesem Spruchpunkt aufgehoben so... mehr lesen...