Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhebt, gestützt auf Art144 Abs1 B-VG, Beschwerde gegen die am 16. November 1990 von etwa 18.20 Uhr bis 22.19 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien verfügte Verhaftung und Anhaltung. Er beantragt, der Verfassungsgerichtshof wolle feststellen, daß er durch diese Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wurde. In der Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Besch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8VStG §35 litcStVO 1960 §68 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung; vertretbare Annahme der Verwaltungsübertretung des
Nebeneinanderfahrens von Radfahrern
Rechtssatz: Der die Festnahme vornehmende Sicherheitswachebeamte, der selbst wahrgenommen hatte, daß der B... mehr lesen...