Entscheidungsgründe: Am 5.1.1987 um ca. 15,10 Uhr wurde der damals 12jährige Kläger, als er mit seinem Fahrrad vom Anwesen seiner Eltern an der Einmündung des sogenannten "E*****weges" in den S*****weg von Nordwesten nach Osten einfuhr, von dem von der Erstbeklagten gelenkten PKW erfaßt und niedergestoßen, wodurch er schwere Verletzungen erlitt. Der Zweitbeklagte ist Halter dieses PKW, die drittbeklagte Partei Haftpflichtversicherer. Im Verfahren zu C 734/87 des Bezirksgerichtes Eib... mehr lesen...