Entscheidungsgründe: Am 20. 3. 2001 ereignete sich gegen 5.50 Uhr früh in Wiener Neustadt auf der B 54, Kreuzung Günser Straße - Aspanger Zeile, ca 30 m südlich der mit einer Schranken- und Lichtsignalanlage gesicherten Eisenbahnkreuzung ein Verkehrsunfall zwischen dem PKW des Klägers und jenem der Erstbeklagten, haftpflichtversichert bei der zweitbeklagten Partei, wobei beide Fahrzeuge schwer beschädigt und beide Lenker schwer verletzt wurden; die Höhe der beiderseits erlittenen (u... mehr lesen...