Norm: ABGB §1295 Ia6StVO §58 Abs2
Rechtssatz: Kein Verschulden des Motorradfahrers allein im Umstand, daß er vor der Autobahnfahrt seinen Treibstoffvorrat nicht ergänzt und dann beim Bemerken des Treibstoffmangels versucht hat, mit der noch verbliebenen Restgeschwindigkeit den nahegelegenen Rastplatz zu erreichen. Entscheidungstexte 8 Ob 232/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CStVO §58 Abs2
Rechtssatz: Pflicht eines Lastkraftwagen - Lenkers, der eine plötzliche Verlagerung der Ladung (hier: volle Weinfässer!) seines Wagens bemerkt, sofort anzuhalten, um Ursache und Art dieser Verlagerung festzustellen und sich zu überzeugen, daß das Weiterfahren ohne weitere Vorkehrungen zur Hintanhaltung einer Gefährdung von Personen oder einer Beschädigung von Sachen geschehen kann. Bei Unterlassung dieser Verpfli... mehr lesen...