Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 21. Mai 1986 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 19. Dezember 1984 in der Zeit vom 13.18 bis 13.35 Uhr als Lenkerin ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug in der Wohnstraße in Wien 4, Mozartplatz 3, nicht an den dafür gekennzeichneten Stellen geparkt. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs. 1 Z. 9 lit. c in Verbindung mit § 23 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BodenmarkierungsV §2 Abs1;BodenmarkierungsV §26;StVO 1960 §55 Abs7 idF 1976/412;StVO 1960 §55 Abs7 idF 1983/174;
Rechtssatz: § 55 Abs 7 StVO setzt die BodenmarkierungsV weder außer Kraft, noch besteht ein Widerspruch zwischen diesen beiden Regelungen, weil § 55 Abs 7 StVO nur die Form der Bodenmarkierungen behandelt, während für ihre Farbe nach wie vor die Bestimmungen de... mehr lesen...