Norm: StVO §2 Abs1 Z8StVO §9 Abs2StVO §55
Rechtssatz: Verläuft ein durch Bodenmarkierungen gekennzeichneter Radweg über eine Fahrbahn, so ist dieser einem gekennzeichneten Fußgängerübergang gleichzuhalten und § 9 Abs 2 StVO entsprechend anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 361/70 Entscheidungstext OGH 17.12.1970 2 Ob 361/70 2 Ob 32/86... mehr lesen...