IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über eine auf Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde des Herrn B im Zusammenhang mit einer Amtshandlung durch Organe des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** am 19.03.2021 (Entfernung von drei Mülltonnen sowie 7 Pflanzentrögen mit Thujen), zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 6 VwGVG als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses E... mehr lesen...