Entscheidungsgründe: Am 5. November 2009 ereignete sich kurz nach 16:00 Uhr auf dem H*****weg im Ortsgebiet von Bad Gastein auf Höhe des Hauses Nr 5 ein Unfall, bei dem der dem Kläger gehörige PKW beim Überfahren eines versenkbaren Sperrpfostens (Pilomat) beschädigt wurde. Der Pilomat wurde im Jahr 2007 von mehreren Eigentümern der Liegenschaften am H*****weg, darunter der Beklagten („Obfrau“), als Ersatz für eine Schrankenanlage montiert und soll die Durchfahrt über den H*****weg,... mehr lesen...