Entscheidungsgründe: Am 25. 2. 2004 ereignete sich gegen 18.45 Uhr auf der LH 11 im Freiland auf Höhe des Strkm 12,260 ein Verkehrsunfall, an dem der auf der Fahrbahn gehende Kläger und Eva G***** als Lenkerin eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteiligt waren. Letztere war von Gänserndorf kommend in Richtung Markgrafneusiedl unterwegs. Der Unfall ereignete sich ca 1 km nach Passieren des Ortsendes von Gänserndorf im Bereich einer Baustelle, die dort seit e... mehr lesen...