Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von 20.088,40 S samt Anhang und brachte zur
Begründung: ihres Begehrens vor: Sie habe der Beklagten einen Transporter VW 295 Diesel vermietet. Dieses Kraftfahrzeug sei ihr von der Beklagten mit beschädigtem Kofferaufbau zurückgestellt worden. Zur Behebung des Schadens habe sie den Klagebetrag aufwenden müssen. Nach den übernahme- und Geschäftsbedingungen, die dem zwischen den Streitteilen abgeschl... mehr lesen...
Der Kläger erlitt am 26. Dezember 1976 auf der Bundesstraße Nr. 55 mit dem von ihm gelenkten, bei der beklagten Partei kaskoversicherten PKW der Type Peugeot 504 GL einen Unfall, bei dem dieses Fahrzeug beschädigt wurde. Er begehrt mit der vorliegenden Klage - nach einer Klagseinschränkung - die Zahlung des der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von 48 765 S samt Anhang an Reparatur- und Abschleppkosten (abzüglich eines Selbstbehaltes von 5%). Die beklagte Partei beantragte K... mehr lesen...
Der Kläger war am 10. März 1973 mit seinem Pkw bei der Beklagten gegen Haftpflicht versichert. Mit diesem PKW verschuldete er an dem genannten Tag um zirka 19.45 Uhr in St. Oswald bei Plankenwart einen Verkehrsunfall, bei dem Alois H als Radfahrer lebensgefährlich verletzt wurde. Der Radfahrer erlag in der Folge seinen Verletzungen. Wegen dieses Unfalles wurde der Kläger rechtskräftig des Vergehens nach § 335 StG schuldig erkannt. Hiebei wurde davon ausgegangen, daß der Kläger den sei... mehr lesen...
Der Kläger erlitt am 10. November 1974 gegen 3.30 Uhr früh mit dem von ihm gelenkten Pkw der Type Ford Capri XL in Mannersdorf am Leithagebirge einen Unfall, bei dem dieses Fahrzeug beschädigt wurde. Die beklagte Partei war der Haftpflicht- und Kaskoversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß die beklagte Partei für diesen Unfall hinsichtlich der Kaskoversicherung Versicherungsschutz zu gewähren habe. Die voraussichtlichen ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs2AKIB Art6 Abs2 Z2AKB §7 Abs2 IAKB §8 Abs1StVO §4 Abs5StVO §48 Abs2VersVG §12 Abs3VersVG §61
Rechtssatz: Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn eine Geschwindigkeitseinschränkungstafel auf der linken statt auf der rechten Seite der Fahrtrichtung angebracht ist und der Lenker, der die Strecke nicht kennt, zu spät bremst, weil er die Tafel zu spät bemerkt, dies auch dann, wenn er mit überhöhter, aber in Anbetracht der freien und zunä... mehr lesen...
Norm: StVO §48 Abs2VersVG §61
Rechtssatz: Übersehen einer nur am linken Straßenrand aufgestellten Geschwindigkeitsbegrenzungstafel: kein grobes Verschulden. Entscheidungstexte 7 Ob 45/67 Entscheidungstext OGH 12.04.1967 7 Ob 45/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0075427 Dokumentnum... mehr lesen...