Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §46 Abs4cStVO §47
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der infolge eines groben Aufmerksamkeitsfehlers auf einen Personenkraftwagen auffährt, den sein Lenker auf einer Autostraße ohne zwingenden Grund fünf Sekunden lang angehalten hatte, nachdem er sich, ohne die beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen, zur Fahrbahnmitte eingeordnet hatte. Entscheidung... mehr lesen...