Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. A*****, vertreten durch Mag. Petra Cernochova, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagten Parteien 1. K*****, vertreten durch Purkarthofer & Niernberger Rechtsanwälte OG in Graz, 2. Dr. G*****... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand des Verfahrens bildet die Behauptung der Klägerin, der Erstbeklagte hafte ihr wegen mehrerer Behandlungsfehler zur ungeteilten Hand mit der Zweitbeklagten, deren Erfüllungsgehilfen ein Kunstfehler bei der Korrekturoperation unterlaufen sei, für die deshalb erlittenen Schmerzen und eingetretenen Schäden. Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil den bekämpften Zuspruch an den Erstbeklagten (Leistung von 131.972 EUR an Schmerzengeld, Reisekosten, Verdie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1975 geborene Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 15. 4. 1996 schwer verletzt. Mit Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichts Wels vom 10. 12. 1997 wurde festgestellt, dass ihm die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für sämtliche zukünftigen Schäden aus dem Unfall zu haften haben, wobei die Haftung der drittbeklagten Partei auf die Haftpflichtversicherungssumme beschränkt wurde. Der Kläger erlitt bei dem Unfall einen Ausriss des rechten Armnervenge... mehr lesen...