Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr erließ am 20. April 1993, kundgemacht in BGBl. Nr. 259/1993, auf Grundlage des §42 Abs5 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, idF BGBl. Nr. 423/1990, eine Verordnung, mit der zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 31. August jeweils in de... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs3FerienreiseV idF BGBl II Nr. 277/1999 StVO 1960 §42 Abs5
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der FerienreiseV in der Fassung der aus Anlaß der
Sperre des Tauerntunnels erfolgten Novelle 1999 mangels Ermittlung
der für die gebotene Interessenabwägung erforderlichen sachlichen
Entscheidungsgrundlagen Rechts... mehr lesen...